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Was sind die rechtlichen Schritte zur Eröffnung eines Einzelhandelsgeschäfts?
14 April 2023
Viele Unternehmer in Deutschland streben die Eröffnung eines eigenen Einzelhandelsgeschäfts an. Dabei ist es ein weit verbreitetes Ziel, ein erfolgreiches, nachhaltiges Unternehmen zu gründen, das man selbst kontrollieren und für das man eigenständig Entscheidungen treffen kann. Kleinunternehmer können ihre Arbeitszeiten selbst bestimmen, Beschäftigungsmöglichkeiten für andere schaffen und hoffentlich am Ende einen guten Gewinn erwirtschaften. Es ist eine unglaublich bereichernde Erfahrung, ein Konzept zu entwickeln und zu sehen, wie daraus ein erfolgreiches Einzelhandelsgeschäft entsteht.
Wenn Sie es in Erwägung ziehen, ein Einzelhandelsgeschäft zu eröffnen, müssen Sie genau wissen, welche rechtlichen Schritte zu unternehmen sind. Nur allzu häufig verfügen Unternehmensgründer nicht über ein umfassendes Wissen über ihre Rechte und Pflichten. Wenn Sie wissen, was zu tun ist, können Sie den nicht immer ganz unkomplizierten Prozess der Eröffnung eines Einzelhandelsgeschäfts wesentlich leichter bewältigen.
Welche rechtlichen Schritte muss ich unternehmen, um mein Einzelhandelsgeschäft zu eröffnen?
Sie haben also eine einzigartige Geschäftsidee, haben einen Geschäftsplan erstellt und denken nun über die Eröffnung nach. Bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben, müssen Sie einige rechtliche Schritte einleiten. Die folgende Liste bietet Ihnen eine gute Übersicht, um herauszufinden, wie Sie ein Einzelhandelsgeschäft eröffnen.
Wählen Sie einen einmaligen Namen für Ihr Unternehmen
Der erste Schritt besteht darin, zu entscheiden, wie Ihr Unternehmen heißen soll. Der Name, den Sie für Ihr Unternehmen wählen, ist wichtig für Ihr Marketing, kann aber auch rechtliche Auswirkungen haben.
Sie sollten vorab alle firmen- und markenrechtlichen Bedenken klären und prüfen lassen, ob kollidierende Marken, Firmen und Domains vorhanden sind.
Es könnte der Eindruck entstehen, dass Sie mit einem bestehenden Unternehmen in Verbindung zu bringen sind, obwohl das nicht der Fall ist. Das bestehende Unternehmen kann rechtliche Schritte gegen Sie wegen Markenrechtsverletzung einleiten und Sie könnten gezwungen sein, den Namen Ihres Geschäfts zu ändern, was sehr teuer werden kann. Darüber hinaus kann in einer markenrechtlichen Abmahnung die Zahlung von Schadenersatz gefordert werden. Recherchieren Sie den von Ihnen gewählten Namen gründlich und stellen Sie sicher, dass er Ihrem Unternehmen eigentümlich ist.
Wählen Sie die richtige Rechtsform für Ihr Einzelhandelsgeschäft
Die rechtliche Struktur Ihres Unternehmens ist der nächste Schritt, und er ist entscheidend! Die Wahl der Gesellschaftsform bestimmt die Strukturen rund um Steuern, Haftung und Kapital. Je nachdem, für welche Form Sie sich entscheiden, müssen Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen.
Die häufigsten Rechtsformen für Einzelhandelsgeschäfte sind:
Einzelunternehmen (Einzelkaufleute) – Eine natürliche Person eröffnet und führt ein Unternehmen allein. Der Inhaber haftet mit seinem gesamten Vermögen.
Eingetragener Kaufmann (e.K.) – Es handelt sich um einen Einzelunternehmer, der einen gewerblichen Handel betreibt. Die Firma muss in das Handelsregister eingetragen werden.
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – Zwei oder mehr natürliche Personen schließen einen Gesellschaftsvertrag als Eigentümer eines Unternehmens ab. Da alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen haften, sollte darauf geachtet werden, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit stattfinden kann.
Pflicht ist für jeden Ladenbesitzer, unabhängig von der gewählten Rechtsform, das Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Die Kosten dafür können je nach Gemeinde schwanken.
Erledigen Sie Ihre Steuerangelegenheiten
Je nachdem, für welche Rechtsform Sie sich entschieden haben, kommen verschiedene Steuern auf Sie zu. Unternehmen müssen registriert sein, weil sie auf alle Gewinne Steuern zahlen müssen.
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige an das Finanzamt zahlen müssen und die Bund und Ländern zugeht. Die Höhe der Steuer hängt in allen Fällen vom Verdienst der jeweiligen Person bzw. vom Gewinn des Unternehmens ab. Ab einem jährlichen Einkommen von 9.001 EUR gelten gestaffelte Sätze bei der Einkommensteuer. Die Staffelung reicht vom Eingangssteuersatz von 14 Prozent über den Spitzensteuersatz von 42 Prozent bis hin zur sogenannten Reichensteuer von 45 Prozent ab einem Einkommen von 260.533 EUR (Stand 2018).
Im Gegensatz zu der Einkommensteuer bezieht sich die Körperschaftsteuer auf das Einkommen von Unternehmen, also juristischen Personen. Als juristische Personen zählen u.a. Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine.
Während die Körperschaftsteuer und Einkommensteuer an den Bund bzw. die Länder gehen, fließt die Gewerbesteuer in die Kommune des Unternehmenssitzes. Grundlage für die Berechnung ist der Ertrag aus dem Gewerbe. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag von 24.500 EUR, für Kapitalgesellschaften gilt dieser Freibetrag nicht.
Schließen Sie die richtige Versicherung ab
Inhaber kleiner Unternehmen müssen sich gegen unvorhergesehene Ereignisse absichern. Es ist eine gute Idee, von Anfang an eine angemessene Versicherung für Ihr Einzelhandelsgeschäft abzuschließen. Wenn Sie in Ihrem Einzelhandelsgeschäft Personal beschäftigen, müssen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Diese kommt für alle Anwaltskosten und Schäden auf, wenn eine Person in Ihrem Geschäft verletzt wird.
Es gibt noch ein paar andere Versicherungsoptionen, die sich für kleine Einzelhändler als sinnvoll erweisen.
Dazu gehören:
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Versicherungen gegen Einbruch und Diebstahl, Elektronik-, Feuer-, Leitungswasser- und Produkthaftpflichtschäden
- Kranken-, Unfallversicherung für Beruf und Freizeit, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherung
Informieren Sie sich vorher gründlich, welche Versicherungen für Ihr Unternehmen am besten geeignet sind.
Werfen Sie ein Auge auf den Mietvertrag
Wenn Sie sich dazu entschieden, eine Geschäftsfläche zu mieten, muss ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Der Mietvertrag für ein gewerbliches Unternehmen unterscheidet sich von dem Ihnen bekannten Mietvertrag für eine Wohnfläche. Achten Sie darauf, dass Sie die Einzelheiten des Mietvertrags gründlich durchgehen, bevor Sie diesen unterschreiben.
Im Allgemeinen sollte ein Mietvertrag für eine Geschäftsfläche Folgendes beinhalten:
- Die aktuellen Mietkosten und eine Schätzung etwaiger Erhöhungen
- Die Dauer des Mietverhältnisses
- Informationen darüber, wie man den Mietvertrag kündigen kann (Ausstiegsklauseln)
- Ob eine Bürgschaft erforderlich ist
- Einzelheiten zum Abschluss des Mietvertrags
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Kennen Sie Ihre Pflichten als Arbeitgeber
Wenn Sie planen, Mitarbeiter einzustellen, müssen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit zunächst eine Betriebsnummer beantragen lassen. Benötigt wird diese, um Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden. Die Beantragung ist kostenfrei über den Betriebsnummern-Service (BNS) möglich. Üblicherweise dauert die Bearbeitung des Antrages 3 Werktage. Bei Vorstellungsgesprächen mit Mitarbeitern müssen Einzelhändler sicherstellen, dass jeder potenzielle Mitarbeiter berechtigt ist, in Deutschland zu arbeiten. Bei Arbeitnehmern aus dem Ausland muss eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung vorliegen.
Jeder Mitarbeiter muss außerdem in Rentenversicherungen eingeschrieben sein und einen Arbeitsvertrag erhalten. Als Arbeitgeber müssen die Inhaber von Einzelhandelsgeschäften zusätzlich sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter mindestens den nationalen Mindestlohn erhalten. Alle Mitarbeiter müssen bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, um die gesetzliche Unfallversicherung zu erhalten und beim Finanzamt für die Lohnsteuer-Anmeldung.
Abgesehen von den Lohnzahlungen an die Mitarbeiter, kommen monatliche Versicherungsbeiträge auf Sie zu. Dazu gehören je nach Art der Anstellung variable Arbeitgeberbeiträge zur Renten-, Kranken-, und Arbeitslosenversicherung.
Behalten Sie Ihre Öffnungszeiten im Auge
Wenn Sie Ihr eigenes Einzelhandelsgeschäft besitzen, heißt das nicht zwangsläufig, dass Sie auch frei über die Öffnungszeiten des Geschäfts entscheiden können. Es gibt von den Bundesländern gesetzlich vorgeschriebene Ladenöffnungszeiten, die unbedingt zu beachten sind. Welche Vorschriften für die Öffnungszeiten Ihres Geschäfts gelten, hängt also von Ihrem Standort ab.
Bis 2006 regelte der Bund die Ladenöffnungszeiten. Seitdem die Entscheidung darüber an die Länder abgetreten wurde, gilt nur noch eine bundesweite Regelung an Sonn-und Feiertagen, an denen Geschäfte überall geschlossen sind.
Beachten Sie also unbedingt die gesetzlichen Regelungen für Ladenöffnungszeiten, die in Ihrem Bundesland gelten.
Informieren Sie sich über alle geltenden Rechtsvorschriften
Inhaber von Einzelhandelsgeschäften haben eine Reihe von rechtlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Mitarbeitern, der Öffentlichkeit und der Regierung. Wenn Sie sich einen guten Überblick über die für Ihr Geschäft geltenden Vorschriften und Gesetze verschaffen, können Sie rechtliche Schwierigkeiten vermeiden.
Hier sind ein paar aufgelistet:
- Vertragsgestaltung: Wer ein Geschäft betreibt, muss notgedrungen Verträge mit Geschäftspartnern, Lieferanten und Mitarbeitern abschließen. In Betracht kommen vor allem Werk-,Dienstleistungs-, Arbeits- und Mietverträge, Lieferverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die eigenen angebotenen Leistungen.
- Weitere wichtige Vorschriften:
-
- Preisangabe im Sinne der Preisangabenverordnung
- Stellplatzverpflichtungen
- Lebensmittelvorschriften
- Bereitstellungspflicht bzgl. Sanitäranlagen
Sind Sie bereit, Ihr Ladenprojekt zu besprechen?
Unsere Experten stellen Ihnen ihr Fachwissen zur Verfügung, damit Sie Ihr Geschäft unter den besten Bedingungen eröffnen können.
Kontakt zu einem Experten
Die Gründung eines Einzelhandelsunternehmens ist ein komplizierter Prozess und kann sehr überwältigend sein. Um Probleme zu vermeiden, müssen Sie sich Zeit nehmen, um sicherzugehen, dass Sie die wichtigen rechtlichen Schritte berücksichtigen.
Folgendes dürfen Sie als Ladenbesitzer bei der Gründung nicht vergessen:
- Entscheidung über die Rechtsform
- Einsicht in den Mietvertrag
- Abschluss von Versicherungen
- Klären von Steuerangelegenheiten
- Beachten der Pflichten als Arbeitgeber
- Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften als Geschäftsinhaber
Sind Sie auf dem richtigen Weg zur Eröffnung Ihres Geschäfts?
Eine gute Möglichkeit, sich zu vergewissern, dass Sie auf dem richtigen Weg sind, besteht darin, mit anderen Einzelhändlern in Ihrer Gegend zu sprechen. Lokale Geschäftsinhaber können wichtige Informationen mit Ihnen teilen und eine große Hilfe für den Eröffnungsprozess darstellen.
Eine weitere Möglichkeit wäre es, sich von einem Experten beraten zu lassen. Sie können die Details Ihrer Steuer- und Unternehmensstruktur überprüfen lassen, indem Sie mit einem Buchhalter sprechen, der sich auf kleine Einzelhandelsunternehmen spezialisiert hat. Auch eine direkte Anfrage bei staatlichen Hilfseinrichtungen kann Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Ein Anwalt, der sich mit der Gesetzgebung für kleine Unternehmen befasst, kann dabei helfen, sich einen besseren Überblick über alle rechtlichen Verpflichtungen zu verschaffen.
FAQ
Muss ich mein Einzelhandelsgeschäft registrieren lassen?
Unabhängig davon, welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen wählen, müssen Sie Ihr Gewerbe registrieren lassen. Dies erfolgt über das Gewerbeamt in Ihrer Gemeinde.
Kann ich ohne Weiteres Mitarbeiter einstellen?
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen möchten, gibt es vorab ein paar Dinge zu berücksichtigen. Sie müssen diverse Versicherungen abschließen und monatliche Kosten einplanen.
Wie lange darf mein Ladengeschäft legal geöffnet sein?
Dies hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihr Geschäft eröffnen. Vom Bund geregelt wird lediglich der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe.
Wo kann ich Hilfe bei der Eröffnung eines Einzelhandelsgeschäfts finden?
Sprechen Sie mit lokalen Geschäftsinhabern, engagieren Sie einen Steuerberater oder einen Anwalt. Es gibt viele Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten. Wer ein kleines Einzelhandelsgeschäft in Deutschland eröffnen möchte, kann sich auch an das Team von Ankorstore wenden.
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