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Wie Sie eine Marke für Ihr Einzelhandelsgeschäft anmelden

27 February 2023

Marken sind schon seit Jahrhunderten in Gebrauch, um das Eigentum an Produkten zu kennzeichnen. Schon 1266 verwendeten Bäcker Stempel, um sicherzustellen, dass ihre Brote nicht mit denen eines anderen Bäckers verwechselt werden konnten. Das Konzept, ein Produkt mit einem eigenen, einzigartigen Markenzeichen zu versehen, ist für kleine Einzelhandelsunternehmen von großer Bedeutung.

Unabhängig davon, ob Sie Waren über eine E-Commerce-Website oder in einem Ladengeschäft verkaufen – Die Eintragung einer Marke kann dabei helfen, Ihr Unternehmen zu schützen. 

Vielen Einzelhandelsunternehmern ist die Wichtigkeit von Marken nicht bewusst. Es fängt damit an, zu verstehen, was genau eine Marke ist, was sie für einen Geschäftsinhaber tun kann, was als Marke geschützt werden kann und wie man eine Marke registriert. 

In diesem Artikel werden wir erläutern, warum die Eintragung von Marken für Einzelhändler so wichtig ist. Wir gehen darauf ein, wie man eine Marke anmeldet und zeigen Ihnen ein Beispiel für eine Markenanmeldung. Sie erfahren auch, wie Sie den gesamten Prozess der Markenanmeldung abbrechen können. 

Clara Jammes

Warum ist es eine gute Idee, eine Marke anzumelden?

Stellen Sie sich vor, Sie gehen in ein Geschäft und kaufen ein Erfrischungsgetränk. Auf dem Etikett der Dose steht, dass es sich um eines der beliebtesten Getränke der Welt handelt. Es weist alle Farben, Slogans und Markenzeichen auf, die Sie erwarten würden. Sie sind sich sicher, dass Sie das richtige Produkt haben, öffnen es und nehmen einen Schluck. 

Sie stellen fest, dass es überhaupt nicht so schmeckt, wie es schmecken soll. Es handelt sich um ein gefälschtes Produkt, das keine Qualitätskontrollen oder Sicherheitstests des Originals durchlaufen hat. Das Unternehmen, das es auf den Markt gebracht hat, nutzt einfach eine bestehende Marke, um ein minderwertiges Produkt zu verkaufen. 

Die Eintragung einer Marke schützt sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. Durch die Eintragung einer Marke können Sie andere Unternehmen daran hindern, Ihre Produkte zu kopieren und Ihr Markenzeichen zu verwenden. Marken bieten den Kunden eine Qualitätsgarantie und stärken den Ruf einer Marke. Sie können zu mächtigen und äußerst wirksamen Marketinginstrumenten werden. 

Die Eintragung Ihrer Marke gibt Ihnen das Recht, gerichtlich gegen jeden vorzugehen, der sie nachahmt. Sie können auch gegen jeden gerichtlich vorgehen, der eine kollidierende Marke oder eine solche, die ihrer zu ähnlich ist, einträgt. 

Was kann man als Marke eintragen lassen?

Eine Marke umfasst laut deutschem Markengesetz alle Zeichen, die geeignet sein können, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (§ 3 MarkenG). Dazu gehören:

  • Wortmarke (Schriftzeichen, Buchstaben, Slogans, etc.)
  • Bildmarke (Symbole, Logos)
  • Klangmarke (Töne und Tonfolgen)
  • Farbmarke (Farbe oder Farbkombination)
  • Jede Kombination der oben genannten

Darüber hinaus gibt es seit 2019 einige Neuerungen des Markengesetzes, welche es zum Beispiel auch möglich machen, Multimedia-Marken oder Hologramme eintragen zu lassen. Eine genaue Übersicht können Sie auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) erhalten.

Was ist eine Markenanmeldung?

Eine Markenanmeldung ist ein formeller schriftlicher Antrag auf Eintragung einer Marke, der von einer natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft angefragt werden kann. Markenanmeldungen können auf dem Postweg, über ein Online-Formular, oder aber auch über DPMAdirektWeb online mit Signatur eingereicht werden. Für die Einreichung der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kann man sich auch anwaltlich vertreten lassen.

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So beantragen Sie eine Markeneintragung

  • Schritt eins: Nehmen Sie sich Zeit, um Ihre Marke zu entwickeln, und vergewissern Sie sich, dass Ihre Marke für eine Markeneintragung in Frage kommt. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Marke einprägsam ist, dass sie alle Anforderungen des DPMA erfüllt und dass sie Ihre Kunden ansprechen wird. 
  • Schritt zwei: Vergewissern Sie sich, dass die von Ihnen gewählte Marke nicht bereits eingetragen ist, indem Sie auf der DPMA-Website eine Suche nach eingetragenen Marken durchführen. Wenn Sie eine Marke finden, die abgelaufen ist oder anscheinend nicht mehr verwendet wird, sollten Sie vorsichtig sein. Marken können unter bestimmten Umständen reaktiviert werden. Wenn Sie herausgefunden haben, dass die von Ihnen gewünschte Marke bereits eingetragen ist, können Sie sich mit dem Inhaber in Verbindung setzen, um sich nach einer Lizenz für die Nutzung oder dem Erwerb der Marke zu erkundigen. 
  • Schritt drei: Füllen Sie das DPMA-Antragsformular für die Markeneintragung aus, entweder per Hand auf Papier oder online über die DPMA-Website. 
  • Schritt vier: Wenn Sie planen, Ihr Geschäft außerhalb Deutschlands auszuweiten, sollten Sie in Erwägung ziehen, eine Marke international anzumelden.

Beispiel für eine Antragstellung auf Markeneintragung

Wenn Sie einen Firmennamen oder einen Markennamen eintragen lassen möchten, können Sie dies am einfachsten online auf der Website des DPMA tun. In jedem Fall müssen Sie bestimmte Mindestangaben zur anmeldenden Person, zur gewünschten Marke sowie zum Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen machen. Im Allgemeinen müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:

  1. Geben Sie die Identität des Anmelders an: Markenanmeldung erfolgt für Sie selbst oder ein Unternehmen. Die Anmelderangaben müssen Name und Anschrift beinhalten.
  2. Beschreiben Sie Ihre Marke ausführlich. Sie müssen die Marke genau in der Form darstellen, in der sie künftig geschützt sein soll. Es gibt dazu einige Formvorschriften, die bei der Einreichung unbedingt berücksichtigt werden sollten. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.
  3. Geben Sie an, welche Art von Marke Sie eintragen lassen möchten (Wortmarke, Bildmarke, Klangmarke etc.).
  4. Wählen Sie die Waren und/oder Dienstleistungen, die mit der Marke gekennzeichnet werden sollen. Je nach Anzahl der gewählten Bereiche (es gibt 45 insgesamt)  richtet sich die Höhe der Anmeldegebühren.
  5. Bezahlen Sie die Anmeldegebühren: Die Amtsgebühren, in denen bereits 3 Bereiche der Waren und/oder Dienstleistungen inbegriffen sind, betragen 300€. Jeder weitere Bereich kostet zusätzliche 100€.
  6. Sie können außerdem eine beschleunigte Prüfung der Anmeldung auswählen.
  7. Überprüfen Sie Ihren Antrag. Gehen Sie sorgfältig jedes Detail durch, um sicherzustellen, dass Sie keine Fehler gemacht haben.

Nach Eingang der Gebühren innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung prüft das DPMA, ob die Anmeldung die formellen Erfordernisse erfüllt. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen wird die Marke eingetragen und Sie erhalten die Eintragungsurkunde mit dem dazugehörigen Registerauszug. Die Eintragung der Marke wird im amtlichen elektronischen Markenblatt veröffentlicht. 

Eine Markeneintragung im Markenregister hat eine Schutzdauer von zehn Jahren. Gegen Zahlung entsprechender Gebühren ist der Markenschutz um jeweils zehn Jahre beliebig oft verlängerbar. Für die Verlängerung einer Marke müssen Sie eine Verlängerungsgebühr von 750€ einschließlich der Klassengebühr für bis zu drei Klassen zahlen. Jede weitere Klasse kostet zusätzliche 260€. Diese Gebühren werden bereits 6 Monate vor Ablauf der Schutzdauer fällig. Wird die Verlängerungsgebühr erst nach Ablauf der Schutzdauer gezahlt, sind innerhalb der sechsmonatigen Nachfrist neben der Verlängerungsgebühr auch Zuschlagsgebühren zu entrichten.

Löschung einer Markeneintragung 

Eine Marke kann aus verschiedenen Gründen entweder bereits bei Antragstellung abgelehnt werden oder nach der Eintragung in das Markenregister gelöscht werden. 

Eine Option ist, dass die Markenstelle nach Empfang und Prüfung des Antrags auf absolute Schutzhindernisse feststellt, dass die Marke von der Eintragung ausgeschlossen sein könnte. Diese absoluten Schutzhindernisse sind beispielsweise:

  • fehlende Unterscheidungskraft
  • für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
  • ein in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen
  • Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung

Vom Schutz ausgeschlossen sind neben Zeichen, die nicht klar und eindeutig bestimmbar sind, vor allem Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.

Die Löschung der Eintragung einer Marke kann als Verzicht bezeichnet werden, wenn der Markeninhaber sich nach der Eintragung dazu entscheidet, auf die Marke zu verzichten. Sie können Ihre Anmeldung aus verschiedenen Gründen löschen, z.B. wenn Sie sich entschlossen haben, die Marke nicht mehr zu benutzen oder wenn Sie eine Kollision mit älteren Marken vermeiden möchten.

Um eine Markenanmeldung zu löschen, müssen Sie einen “Antrag auf vollständige Löschung einer Marke wegen Verzicht” ausfüllen und beim DPMA einreichen. Es ist auch möglich, einen “Antrag auf teilweise Löschung einer Marke” zu beantragen, wenn nur einzelne Waren und/oder Dienstleistungen gelöscht werden sollen.

Die Gründung eines kleinen Einzelhandelsunternehmens kann schwierig sein. Das Ankorstart-Programm von Ankorstore bietet Unterstützung, Beratung und Dienstleistungen für Einzelhändler. Ankorstore bietet Online- und stationären Geschäften die Hilfe, die sie für ihren Erfolg benötigen. Finden Sie mehr über das Ankorstart-Programm heraus!

FAQ

Wie viel kostet es, einen Namen oder eine Marke in Deustchland zu registrieren?

Die Anmeldegebühr für den Markenschutz von bis zu drei Klassen beträgt 300€. Bei der elektronischen Anmeldung sind es 290€. Für jede weitere Klasse zahlt man einen Aufpreis von 100€.

Wie lange gilt eine Marke in Deutschland als geschützt?

Eine Markeneintragung im Markenregister hat eine Schutzdauer von zehn Jahren. Marken können erneuert werden. Die Gebühren dafür werden sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer fällig. Wird die Verlängerungsgebühr erst nach Ablauf der Schutzdauer gezahlt, sind innerhalb der sechsmonatigen Nachfrist neben der Verlängerungsgebühr auch Zuschlagsgebühren zu entrichten. Die Verlängerungsgebühr beträgt 750€ einschließlich der Klassengebühr für bis zu drei Klassen. Jede weitere Klasse kostet zusätzliche 260€. 

Kann die Eintragung meiner Marke gelöscht werden?

Eine Marke kann aus verschiedenen Gründen entweder bereits bei Antragstellung abgelehnt werden oder nach der Eintragung in das Markenregister gelöscht werden. Informieren Sie sich im Voraus gründlich beim Deutschen Patent- und Markenamt über mögliche Szenarien.

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